Häufige Fragen – klar beantwortet.
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ist Ihre nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.
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Ihre Fragen zur Finanzierung
Mit welchen Darlehensgebern arbeitet Baufi-Oberberg zusammen?
Baufi-Oberberg.de (eine Marke der Rundum Immobilien GmbH) arbeitet mit über 560 Banken (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) zusammen. Darunter befinden sich viele regionale Banken, z.B. Sparkassen oder Volksbanken. Auch einige Versicherer bieten mittlerweile attraktive Konditionen für Ihre Baufinanzierung an. Wir prüfen für Sie, welcher Darlehensgeber optimal zu Ihnen und Ihren Wünschen passt. Gerne fragen wir dazu auch Ihre favorisierten Finanzierungspartner an. Als unabhängige Berater sind wir an keine Institute gebunden. Kontaktieren Sie uns noch heute für einen unabhängigen Angebotsvergleich!
Ist die Beratung und Vermittlung für mich kostenfrei?
Für Sie fallen für unsere Dienstleistung und den umfangreichen Service von der Beratung bis zur Vermittlung Ihres Darlehens natürlich keine Kosten (Bearbeitungsgebühr oder sonstige Nebenentgelte) an. Erst nach Vermittlung Ihres gewünschten Darlehens erhält die Rundum Immobilien GmbH – baufi-oberberg.de vom Darlehensgeber (mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben) eine Vergütung. Uns ist es wichtig, Ihnen die für Sie bestmögliche Finanzierung anzubieten, damit Sie auch langfristig mit unserer Leistung zufrieden sein können. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihr maßgeschneidertes Finanzierungskonzept!
Was kann ich mir leisten?
Ausgehend von ihrem monatlich verfügbaren Betrag gibt Ihnen unser Budgetrechner einen ersten Überblick, wie hoch Ihr Budget für die eigene Immobilie ist. Lassen Sie sich dazu ausführlich von uns beraten!
Welche Zinsbindung ist für mich ideal?
Unser Sollzinsbindungsrechner hilft Ihnen, die Wahl zwischen Zinssicherheit und zusätzlicher Flexibilität zu treffen. Lassen Sie sich dazu ausführlich von uns beraten!
Wie sieht die optimale Tilgung für meine Pläne aus?
Unser Tilgungsrechner hilft Ihnen, einen kompletten Tilgungsplan über die Laufzeit eines Darlehens zu ermitteln. Lassen Sie sich dazu ausführlich von uns beraten!
Welche Unterlagen benötige ich für einen Darlehensantrag?
Die Liste der benötigten Unterlagen kann von Darlehensgeber zu Darlehensgeber leicht variieren.
In der Regel benötigen Sie folgende persönliche Unterlagen:
Bei Angestellten:
- Letzte 3 Gehaltsabrechnungen sowie die Dezemberabrechnung des Vorjahres
Bei Selbstständigen:
- Letzte 3 Gewinnermittlungen
- Letzter Steuerbescheid
In jedem Fall:
- Personalausweis
- Eigenkapitalnachweis
- Nachweis über mögliche Verbindlichkeiten (z.B. bestehende Kredite)
- Letzter Rentenbescheid (bei Rentnern)
Zusätzlich benötigen Sie auch die folgenden Objektunterlagen:
- Grundrisse, Ansicht- und Schnittzeichnungen
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Flurkarte
- Teilungserklärung
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Farbfotos
Wird meine Bonität/Schufa für ein Angebot abgefragt?
Nein, ihre Bonität/Schufa wird erst vom Darlehensgeber abgefragt, wenn Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen. Alle unsere Angebote sind vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung/Schufa-Prüfung durch den Darlehensgeber. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Wie schnell kann ich mit einer Zusage seitens des Darlehensgebers rechnen?
In der Regel werden nach Einreichung aller Unterlagen ca. 5-7 Tage zur Prüfung durch den Darlehensgeber benötigt. Zusätzlich kann die Erstellung des Darlehensvertrages noch einige Tage in Anspruch nehmen. Sollten Sie eine eilige Entscheidung benötigen, erwähnen Sie dies bitte dringend. Wir können dies bei der Auswahl möglicher Finanzierungspartner berücksichtigen. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihr maßgeschneidertes Finanzierungskonzept!
Wann unterschreibe ich den Darlehensvertrag?
Auf die Reihenfolge kommt es an: Bevor Sie den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben, sollte Ihnen eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank vorliegen – der Verkäufer will sehen, dass die Finanzierung steht. Den Darlehensvertrag selbst unterschreiben Sie idealerweise erst danach, wenn der Kauf sicher ist.
Der Grund: Für den Darlehensvertrag haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht, für den Kaufvertrag nicht. Wird der Darlehensvertrag zu früh unterschrieben, kann diese Frist bereits abgelaufen sein, falls der Kauf doch nicht zustande kommt.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Wann kann ich den Kaufvertrag beurkunden?
Beim Kaufvertrag haben Sie kein Widerrufsrecht. Den Kaufvertrag sollten Sie erst dann beurkunden, wenn Ihnen eine schriftliche Darlehenszusage seitens eines Darlehensgebers vorliegt. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Wie lange benötigt der Darlehensgeber für die Auszahlung des Darlehens?
Vor der Auszahlung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Prüfung etwaiger Vorkaufsrechte durch den Notar, die Eintragung der Grundschuld beim Amtsgericht und die Fälligkeitsmitteilung des Notars.
Die Eintragung der Grundschuld erfolgt im Anschluss an die Beurkundung beim Notar und nimmt ca. 3-4 Wochen in Anspruch. Sollte eine schnellere Auszahlung nötig sein, kann der Darlehensgeber diese auch gegen eine Rangbestätigung vom Notar leisten. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Wann muss ich mein Eigenkapital einsetzen?
Hier gilt die Regel: Eigenkapital vor Fremdkapital. Erst wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie Ihr einzusetzendes Eigenkapital eingebracht haben, zahlt der Darlehensgeber Ihr Darlehen (das Fremdkapital) aus. In Ausnahmefällen können wir für Sie auch eine anderweitige Regelung mit dem Darlehensgeber erwirken. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Wann bekomme ich das Geld für die Modernisierung ausgezahlt?
Wenn Kosten für eine Modernisierung mitfinanziert werden, dann zahlt der Darlehensgeber diese nach Rechnungsvorlage aus. Dies geschieht um sicherzustellen, dass das zusätzlich aufgenommene Geld auch wertsteigernd in die Immobilie investiert wird. Einige Darlehensgeber gewähren auch Vorschüsse, bei denen dann erst für eine nächste Auszahlung die Rechnung vorgelegt werden muss. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Wann beginnt die Tilgung?
Die Tilgung beginnt in der Regel nach Vollauszahlung des Darlehens, d.h. Sie zahlen als Darlehensnehmer erst dann die volle Rate, wenn der letzte Euro Ihres Darlehens ausgezahlt wurde. Einige Darlehensgeber nehmen auch einen fest vereinbarten Tilgungsbeginn mit in den Darlehensvertrag auf. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Warum ist der effektive Zins höher als der Sollzins, obwohl keine Bearbeitungsgebühren erhoben werden?
Bei Baufinanzierungen laufen die Darlehen über einen gewissen Zeitraum, für den der Zins (Sollzins) gebunden ist, und in der Regel nicht bis zu ihrer vollständigen Tilgung. In den meisten Fällen bleibt nach dem Ende der (Soll-) Zinsbindung somit eine Restschuld. Gemäß der „europäischen Verbraucherkreditrichtlinie“ muss für die Berechnung des Effektivzinses aber die gesamte Darlehenslaufzeit berücksichtigt werden, also bis das Darlehen bis auf 0 Euro zurückgezahlt ist. Das bedeutet, dass die Restschuld für die Berechnung prolongiert, d.h. verlängert, werden muss. Dafür kann der Darlehensgeber zwei unterschiedliche Zinssätze (vereinbarter Sollzinssatz oder Sollzinssatz für variable Darlehen) verwenden, da er den zukünftigen Zinssatz (nach Ende der Zinsbindung) nicht kennen kann. Zudem muss der Darlehensgeber entstehende Zusatzkosten im effektiven Zins berücksichtigen, die aber mit keinerlei Gebühren vom Darlehensgeber verbunden sind (z.B. Notarkosten für die Beurkundung der Grundschuldbestellung).
Für einen Darlehensnehmer ist der Vergleich unterschiedlicher Angebote fast unmöglich. Es empfiehlt sich, den angegebenen Vergleichszins zu berücksichtigen. Gerne erarbeiten wir für Sie einen ausführlichen, übersichtlichen Angebotsvergleich und unterstützen Sie bei der Auswahl der für Sie optimalen Lösung – kontaktieren Sie uns noch heute!
Was sind Bereitstellungszinsen?
Die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit kann mit dem Darlehensgeber frei vereinbart werden. Nach Ablauf dieser Zeit verlangt der Darlehensgeber in der Regel pro Monat eine Gebühr von 0,25% auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens.
Die bereitstellungszinsfreie Zeit ist vor allem bei Neubau und größeren Modernisierungen zu berücksichtigen. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Kann ich die Rate während der Zinsbindung ändern
Um die Rate ändern zu können, benötigen Sie einen vertraglich vereinbarten Tilgungssatzwechsel. Hier können Sie den Tilgungssatz in der Regel drei Mal kostenfrei in einem Korridor zwischen 2% und 5% Tilgung ändern. Diesen Tilgungssatzwechsel bieten jedoch leider nicht alle Darlehensgeber kostenfrei an. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Wie oft darf ich eine Sondertilgung leisten und wie hoch darf diese sein?
Die Möglichkeit und Höhe einer Sondertilgung ist Bestandteil Ihres Darlehensvertrags. Die meisten Darlehensgeber bieten pro Jahr eine einmalige Sondertilgung von bis zu 5% (der ursprünglichen Darlehenssumme) kostenfrei an. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Wann komme ich aus dem Darlehensvertrag raus?
Sie haben ein gesetzliches Kündigungsrecht nach §489 BGB. Dieses besagt, dass Sie 10 Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens ein Kündigungsrecht haben und ihr Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten kostenfrei ablösen können. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, haben Sie natürlich auch schon vorher das Recht das Darlehen abzulösen. In diesem Fall ist allerdings ein Vorfälligkeitsentgelt an den Darlehensgeber zu entrichten. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Welche Kosten fallen bei einem Darlehensgeberwechsel an?
Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Darlehens und der Höhe der abzulösenden Grundschuld. Sie entstehen hauptsächlich durch die Übertragung der Grundschuld und der damit verbundenen Änderung im Grundbuch. Einige Darlehensgeber erheben noch eine zusätzliche Gebühr für die Überwachung der treuhänderischen Ablösung (diese Kosten können Sie bei Ihrem jetzigen Darlehensgeber erfragen).
Falls Sie während Ihrer Sollzinsbindungsfrist umschulden möchten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Darlehensgeber, ob und in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Darf der Darlehensgeber die Forderung verkaufen?
Darlehensgeber behalten sich dieses Recht vor. 2008 wurde allerdings das Risikobegrenzungsgesetz beschlossen, das Sie davor schützt, dass der neue Darlehensgeber Ihr Darlehen ohne Verzug fällig stellen oder Veränderungen an Ihrem Vertrag vornehmen kann. Sollte Ihr Darlehensgeber also Ihre Forderung verkaufen, muss sich der neue Darlehensgeber genauso an den Vertrag halten wie der ursprüngliche Darlehensgeber. Gerne beraten für Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns noch heute!
Warum sind die Zinsen für die Grundschuld höher als der Sollzins?
Das Wichtigste zuerst: Sie zahlen immer nur die Zinsen, die in Ihrem Darlehensvertrag vereinbart wurden, nicht die Grundschuldzinsen.
Im Grundbuch ist die Verzinsung für die Grundschuld vermerkt, die stets höher ausfällt als im Vertrag für Ihre Baufinanzierung festgelegt. Das liegt daran, dass die Bank die Grundschuld als Absicherung für die Kreditsumme versteht.
Zwar sind die Grundschuld und der Darlehensbetrag in der Regel gleich hoch, doch unterscheiden sich die Sollzinsen von den Grundschuldzinsen. Sie sind aber nicht abhängig voneinander. Das Kreditinstitut nutzt sie als Vorsichtsmaßnahme, um damit höhere, unvorhersehbare Forderungen in der Zukunft abzusichern. Zum Beispiel für den Fall, dass die aktuellen Bauzinsen steigen und so für die Anschlussfinanzierung höhere Zinsen als für das erste Darlehen anfallen.
Die Zinsen für die Grundschuld betragen circa 15 Prozent. Im Regelfall bleiben die Grundschuldzinsen jedoch eine Zahl auf dem Papier, die keine Auswirkung hat. Nur wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, wird die Verzinsung der Grundschuld relevant: Dann kommen zusätzlich zu den Forderungen des Kreditinstituts noch die Grundschuldzinsen.
Wie hoch darf die Rate meiner Baufinanzierung sein?
Ist die Entscheidung für ein Eigenheim gefallen, sollten Sie sich im nächsten Schritt einen Überblick darüber verschaffen, wieviel Geld Sie im Monat übrighaben, um die Raten eines Darlehens zu bezahlen. Mit unserem Budgetrechner können Sie ermitteln, wie hoch die monatliche Rate sein darf, ohne dass Sie in eine finanzielle Schieflage geraten.
Welche Nebenkosten muss ich bei einer Baufinanzierung bezahlen?
Bei einem Hauskauf muss der Käufer nicht nur für den Kaufpreis aufkommen, sondern auch anfallende Nebenkosten bezahlen – diese können sich zusätzlich auf eine Höhe von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises belaufen. In der Regel können Sie die Nebenkosten nicht mit Ihrem Baukredit finanzieren, sondern müssen diese aus vorhandenem Kapital bezahlen. Folgende Nebenkosten kommen bei einer Wohnungsfinanzierung auf Darlehensnehmer zu:
- Amtsgerichtskosten (u.a. Grundbucheintrag)
- Notarkosten
- Maklerprovision
- Grunderwerbssteuer
Baufinanzierung ohne Eigenkapital möglich?
Voraussetzung für eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist ein gutes und sicheres Einkommen, damit Sie den Kredit kontinuierlich tilgen können. Eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist aktuell sehr schwierig, aber in Ausnahmefällen möglich.
Was passiert mit dem Baukredit nach der Zinsbindung?
In den meisten Fällen haben Darlehensnehmer ihren Baukredit am Ende der Sollzinsbindung nicht vollständig getilgt. Häufig bleibt nach der Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld. Dann haben Darlehensnehmer folgende Möglichkeiten:
- Anschlussfinanzierung
- Forward-Darlehen
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