Wirtschaftlichkeitsberechnung im sozialen Wohnungsbau – wir ermitteln Ihre Kostenmiete.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung entscheidet, welche Miete Sie im geförderten und sozialen Wohnungsbau ansetzen dürfen. Das ist komplex und formal – wir übernehmen das für Sie, verständlich erklärt und korrekt gerechnet.

oder direkt anrufen: 02763 / 1493

Modernes Mehrfamilienhaus im sozialen Wohnungsbau im Abendlicht

Kennen Sie das?

Bei der Kostenmiete gibt es viele formale Hürden. Das sind die Fragen, die uns am häufigsten begegnen.

Unsicher bei den Regeln

Sie wissen nicht, wie es funktioniert und welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen – und möchten keinen Fehler machen.

Welche Unterlagen?

Sie wissen nicht, welche Unterlagen Sie für die Berechnung zusammenstellen müssen.

Miete richtig anheben

Sie möchten die Miete auf das zulässige Maß anheben – rechtssicher und nachvollziehbar.

So arbeiten wir.

Sie reichen die vollständigen Unterlagen ein – um den Rest kümmern wir uns. Wir ermitteln die Kostenmiete, achten auf die gesetzlichen Vorgaben und bereiten alles sauber auf.

Unterlagen einreichen

Sie stellen uns die vollständigen Unterlagen zusammen – den Rest übernehmen wir.

Kostenmiete ermitteln

Wir ermitteln die zulässige Kostenmiete für Ihr Objekt.

Rechtssicher aufbereitet

Wir achten auf die gesetzlichen Vorgaben und bereiten alles sauber auf.

Für wen ist das?

Für alle, die es betrifft – im geförderten und sozialen Wohnungsbau im Oberbergischen Kreis.

Investoren

Bauträger

Kommunen

Genossenschaften

Privatvermieter

Sie reichen die Unterlagen ein – wir rechnen Ihre Kostenmiete.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch oder reichen Sie Ihre Unterlagen ein – wir kümmern uns um den Rest.

Termine außerhalb der Geschäftszeiten möglich · holstermann@baufi-oberberg.de