Wirtschaftlichkeitsberechnung im sozialen Wohnungsbau – wir ermitteln Ihre Kostenmiete.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung entscheidet, welche Miete Sie im geförderten und sozialen Wohnungsbau ansetzen dürfen. Das ist komplex und formal – wir übernehmen das für Sie, verständlich erklärt und korrekt gerechnet.
oder direkt anrufen: 02763 / 1493

Kennen Sie das?
Bei der Kostenmiete gibt es viele formale Hürden. Das sind die Fragen, die uns am häufigsten begegnen.
Unsicher bei den Regeln
Sie wissen nicht, wie es funktioniert und welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen – und möchten keinen Fehler machen.
Welche Unterlagen?
Sie wissen nicht, welche Unterlagen Sie für die Berechnung zusammenstellen müssen.
Miete richtig anheben
Sie möchten die Miete auf das zulässige Maß anheben – rechtssicher und nachvollziehbar.
So arbeiten wir.
Sie reichen die vollständigen Unterlagen ein – um den Rest kümmern wir uns. Wir ermitteln die Kostenmiete, achten auf die gesetzlichen Vorgaben und bereiten alles sauber auf.
Unterlagen einreichen
Sie stellen uns die vollständigen Unterlagen zusammen – den Rest übernehmen wir.
Kostenmiete ermitteln
Wir ermitteln die zulässige Kostenmiete für Ihr Objekt.
Rechtssicher aufbereitet
Wir achten auf die gesetzlichen Vorgaben und bereiten alles sauber auf.
Für wen ist das?
Für alle, die es betrifft – im geförderten und sozialen Wohnungsbau im Oberbergischen Kreis.
Investoren
Bauträger
Kommunen
Genossenschaften
Privatvermieter
Sie reichen die Unterlagen ein – wir rechnen Ihre Kostenmiete.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch oder reichen Sie Ihre Unterlagen ein – wir kümmern uns um den Rest.
Termine außerhalb der Geschäftszeiten möglich · holstermann@baufi-oberberg.de